Platschnass gespritzt

Da es ja zur Zeit viel regnet, fand ich etwas, das mir passend erschien, weiterzugeben. (Es soll ja besser und wärmer werden, das wäre für die Schulferien ja auch dringend nötig!) Was ist eigentlich, wenn man als Fußgänger am Straßenrand von einem Auto, das durch eine Pfütze fährt, nassgespritzt wird? Man kennt das nicht nur aus diversen Lustspielfilmen, es ist den meisten auch schon selbst passiert!

Da gibt es eine Stellungnahme des LG Schleswig-Holstein in Itzehoe (Az.: 1 S 186/10). Es hatte ein älteres Ehepaar geklagt, dass ein Autofahrer auf einer Straße ohne Bürgersteig so schnell durch eine Wasserlache gefahren war, dass das Ehepaar als Fußgänger vollkommen nassgespritzt wurde. Sie meinten, dass das hätte abgewendet werden können, wenn der Autofahrer im Schritttempo gefahren wäre.

Das Gericht gab dem nicht statt, es meinte, dass die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch nicht vorlägen. Man wäre nicht verpflichtet, Wasserlachen auf der Fahrbahn jeweils im Schritttempo zu durchfahren.

Ausserdem müsse die Unfallgefahr berücksichtigt werden, die durch plötzliches Abbremsen oder Langsamfahren für den nachfolgenden Verkehr entstehe. Das Gericht kam zu der Auffassung, wenn man das so sehe, müssten bei Regen ganze Ortschaften oder Städte im Schritttempo durchfahren werden, um die Fußgänger zu schützen.

Aber was sehr bemerkenswert ist, das Gericht empfiehlt den Fußgängern, die sich bei Regen oder danach auf Straßen begeben, wo sie Gefahr laufen, nassgespritzt zu werden, sich eben schon im voraus durch geeignete Kleidung zu schützen!

Dann wissen wir also Bescheid, wenn es uns mal trifft!

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