Blondinen – diesmal nicht bevorzugt!

Haben Sie diesen Alptraum auch schon mal gehabt, dass Ihrem Figaro die Frisur und/oder besonders die Haarfärbung misslingt? Hoffentlich ist es Ihnen noch nicht real passiert! Häufig ist das Werk aber nur eine „Geschmacksfrage“. Anbei einige wirklich schwere Fälle, die beim Friseur passiert sind und bis vor ein Gericht gelangten.

In einem Fall hatte die Friseuse die Blondierung für eine Kundin nicht nur auf die Haare, sondern auch an einer Stelle versehentlich die Kopfhaut erwischt. Es gab leider eine fünf mal fünf Zentimeter große Verätzung der Haut, an der keine Haare mehr wachsen konnten. Die Kundin zeigte den Inhaber des Salons an und forderte 20 000 Euro Schmerzensgeld! Sie führte an, dass nun ihre „Heiratschancen „ gesunken seien. Das schien dem Gericht doch reichlich überzogen, sie auch nicht „entstellt“, wie sie anführte, sondern man sieht die Stelle nur, wenn die Haare dort angehoben werden. Das Gericht verurteilte den Friseur zu 5000 Euro. (Landgericht Coburg; Az: 21 O 205/09.

[ad#300]In einem anderen Fall ließ eine Kundin blonde Strähnen machen. Weil sie keine Zeit hatte, föhnte und kämmte sie sich zu Hause selbst. Dabei fiel die Haarpracht, o Schreck, büschelweise aus. Der sofort alarmierte Inhaber dieses Friseursalons wies alle Schuld für seine Friseuse von sich. Die Kundin glaubteihm nicht und beauftragte einen Gutachter. Der kam zu dem Schluß, dass die Mitarbeiterin die Strähnen entgegen den Regeln der Frisierkunst nicht nur auf den Haaransatz, sondern auch auf die Längen und Spitzen aufgetragen hatte. DieKundin bekam 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, außerdem muss der Friseur alle Kosten tragen. (Amtsgericht Erkelenz; Az: 8 C 351/08).

Nochmal Blondierung! Eine Kundin war mit der Haarfarbe nicht einverstanden.Daraufhin versuchte der Friseur mehrmals, die Farbe mit „Blondierwäsche“ zu retten. Mit dem Resultat, dass die Haare porös wurden und schließlich abgeschnitten werden mussten. Das ganze kostete den Friseur 5000 Euro Schmerzensgeld! (Landgericht Berlin, Az: 23 O 539/01).

Richtig teuer wurde es im folgenden Fall: Eine Kundin mit ungewöhnlich schönen langen Haaren musste sich nach einer misslungenen Haarfärbung leider eine Kurzhaarfrisur zulegen. Dass mißfiel ihr natürlich und sie zog vor Gericht. Das verdonnerte den Friseur zu 9000 Euro Schmerzensgeld und Zahlung einer Haarverlängerung. (Landgericht Hannover; Az: 14 O 87/03).

Da frage ich mich, was machen die Dunkelhaarigen?

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Ein Kommentar to “Blondinen – diesmal nicht bevorzugt!”

  1. Edeltraud sagt:

    Die Dunkelhaarigen sollten ihre Haare dunkel lassen, bzw. dunkel statt blond färben.
    Edeltr.

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