Familienforschung

Wer waren meine Großeltern? Wo lebten sie? Womit verdienten sie ihren Unterhalt? Woher  stammten sie?
Als mein Vater noch lebte, bat ich ihn, über sich, über sein Leben und unsere Vorfahren etwas schriftlich fest zu halten, sei es in Stichworten.  Er versprach es, hielt sein Versprechen aber nicht ein.

In seiner späteren Hinterlassenschaft fand sich ein Stapel alter Dokumente. Geburts- und Heiratsdokumente, Sterbeurkunden lange verstorbener Vorfahren, Schul- und Berufszeugnisse, behördliche Bescheinigungen. Eine erste Durchsicht ergab, dass die Dokumente für den damals geforderten Ariernachweise notwendig waren. Eine irre Arbeit war das.

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Schlossherrin für ein Wochenende

Wer hätte nicht schon mal davon geträumt, in einem Schloss zu residieren? Es hat nun mal ein besonderes Flair, ist von alter Geschichte umwoben. Wenn man die Augen schließt, kann man sich die Freifräulein in ihren Reifröcken beim Menuett vorstellen, die Herren bei der Jagd mit Hörnerklang. Natürlich auch die Heerschar der Bediensteten, die emsig die Fasanen zubereiten und nicht zuletzt das Schlossgespenst!

Mein Mann und ich hatten das Glück, an einem schönen Juniwochenende von Barbara und Dieter in ein wunderschönes westfälisches Wasserschloss eingeladen zu werden. Nun will ich lieber gleich dazu sagen, dass es nicht die eigentlichen Schloßherren waren, sondern liebe Freunde, die eine sehr schöne Wohnung auf dem Schlossgelände haben. Wieso Wohnung auf dem Schlossgelände?
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Sonderangebote – schon sind sie weg!

Ist es Ihnen nicht auch schon so gegangen, dass Sie eine Werbung für Sonderangebote in bestimmten Supermärkten ab einem bestimmten Tag gesehen haben. Dann sind Sie in freudiger Erwartung hingegangen und schon waren Sie zu spät. Es war nichts mehr da!

Es gab jetzt ein Urteil des Landegerichtes Wiesbaden, auf das der Bundesverband der Verbraucherzentralen hinweist (Az.: 7 O 373/04). Darin heißt es, dass angekündigte Sonderangebote mindestens zwei Tage lang vorrätig sein müssen. Ist das nicht gewährleistet, muss schon in der Werbung deutlich darauf hingewiesen werden. Ausverkauf schon am ersten Tag ließe auf nicht genügende Kalkulation schließen. Im Einzelfalle müsse man nachweisen, dass es eine außergewöhnliche Nachfrage zu den fraglichen Artikeln gegeben habe.

Kosmetikfälschungen

Wer gerne auf Trödelmärkten stöbert, sollte sich vorsehen, wenn Kosmetika angeboten werden. Dabei kann es sich um Fälschungen handeln, die gesundheitliche Schäden hervorrufen können. Diese Warnung spricht der Branchenverband VKE aus. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn man dort gekaufte Sonnenpflege ohne Lichtschutz verwendet, es könne zu Verbrennungen der Haut führen. Die Kopien könnten außerdem Inhaltsstoffe enthalten, die hautunverträglich sind. Sogar langfristige Schäden sind dadurch nicht ausgeschlossen, so warnt der Verband.

Fälschungen und ihre Herstellung werden nicht durch die Gesetze in Deutschland und in der EU kontrolliert. Die Fälschungen gefährden dem Branchenverband zufolge außerdem Arbeitsplätze.

Flammende einzigartige Herrlichkeit: Rhododendren in Blütenfülle

Lieben Sie auch die wunderbare Blütezeit der Rhododendren (Plural von Rhododendron- habe ich nachgelesen!) so sehr? Ich warte schon immer im Frühling, bis es endlich soweit ist. Es ist jedesmal eine wunderbare Zeit. Für mich fast so wie die Sommer-Rosenzeit. Ich fahre und gehe täglich zur Zeit an einer großen Zahl von blühenden Sträuchern vorbei, das zeugt von der Beliebtheit dieser herrlichen Staude. Es geht also auch vielen anderen so! Da hatte ich große Lust, darüber meine Gedanken nieder zu schreiben. Es ist auch höchste Zeit, die ersten Sorten sind schon am Verblühen, aber bei meinem Nachbarn, täglich beobachtet, fängt ein riesiges Strauchgebilde von spät blühenden Rhododendren gerade an, in herrlichen lila, orange und pink Farben zu erstrahlen. Besonders schön sind die purpur und weiß geflammten Sorten. Ich schaue von meinem Balkon in den herrlichen parkähnlichen Garten des besagten Nachbarn, wo zur Zeit von Azaleen bis Rhododendren ein wahres Blütenmeer zu sehen ist.
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Der Urlaubsplan – oft ein Problem im Betrieb

Nun ist die langersehnte Urlaubszeit wieder da oder in greifbare Nähe gerückt. Dabei ist es üblich, ob Großunternehmen oder kleine Firmen, dass der meist zum Jahresbeginn aufgestellte Urlaubsplan regelt, wann wer in Ferien gehen kann. Ich erinnere mich an jahrelange heiße Debatten im Kolleginnenkreis, bis alle zufrieden waren. (Es ist bei der Verfasserin schon einige Jahre her, aber noch sehr präsent.) Dann treten oft die Fälle ein, dass unvorhersehbare Ereignisse eine Änderung verlangen. Erkrankt der Arbeitnehmer, so ist der Chef zur Verlegung des Urlaubs verpflichtet. Es können auch andere triftige Gründe persönlicher Art, Sterbefall o.ä. eine Änderung nötig machen.

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Indisches Lungenkraut – aufatmen für Allergiker

Etwas Interessantes und für mich nicht bekanntes entdeckte ich neulich: die Heilpflanze aus Asien: Indisches Lungenkraut.

Das indische Lungenkraut war schon vor 2000 Jahren hinduistischen Mönchen als Heilpflanze bekannt. Bei Atmungsbeschwerden kauten sie die Blätter und die jungen Knospen von Vasa,, wie die Pflanze in der altindischen Sprache Sanskrit heißt. Das Lungenkraut wächst in Indien, bis in die niedrigen Lagen des Himalaya, auch in Sri Lanka, Burma und Malaysia. Es ist ein immergrüner Busch, kann bis zu drei Meter hoch werden, mit großen Blättern und weiß, rosa oder purpurfarbenen Blüten. In Indien gehört es auch heute noch zu am meisten genutzten Heilpflanzen gegen Erkältungen, Asthma und Fieber. Für arzneiliche Zubereitungen werden von Pharmazeuten Auszüge aus den Blättern genutzt. Die Weltgesundheitsorganisation bewertet das Indische Lungenkraut als sicheres Arzneimittel.

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