Besuch da! – ist das gestattet?

Der Vermieter darf sich nicht in das Privatleben des Mieters einmischen, außer wenn es zu einer Untervermietung kommt, muss er seine Erlaubnis erteilen.

Solange der Besuch nur nachmittags kommt, die Oma oder die Verwandschaft, ist das sowieso kein Problem. Aber wenn der Freund oder die Freundin über Nacht bleiben, ist das auch kein Grund, einzuschreiten. Es gibt manchmal noch Mietverträge, die eine Klausel enthalten, beispielsweise, dass der Besuch von Personen anderen Geschlechts nach 22 Uhr nicht erlaubt ist. Auch dem braucht der Mieter nicht zu folgen. Der Vermieter darf also keinem „das Haus verbieten“, solange er andere nicht stört.

Besuch darf sechs bis acht Wochen bleiben. Der Mieter muss aber um Erlaubnis fragen, wenn er dauerhaft bleiben will, dann ist das „Untervermietung“. Auch wenn ein Mieter sich schon gleich beim Einzug entschließt, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, muss er erst den Vermieter fragen. Der muss aber zustimmen, wenn triftige Gründe genannt werden können, etwa finanzielle Motive oder persönliche.

Ablehnen kann der Vermieter höchstens, wenn er den Untermieter kennt und mit ihm schon Schwierigkeiten hatte. Kein Ablehnungsgrund sind moralische Bedenken und die Herkunft des Untermieters. Da haben sich die Zeiten grundlegend geändert. Ich erinnere mich noch gut an die Jahre, wo so was unmöglich gewesen wäre. Udo Jürgens hat das ja in seinem „Ehrenwerten Haus“ auch deutlich angesprochen (oder vielmehr gesungen!).

Also wenn ein Single eine Wohnung anmietet und irgendwann Freund oder Freundin mit einhziehen wollen, hat der Mieter das Recht, sein Privatleben innerhalb seiner vier Wände nach seinem Willen zu gestalten. Wichtig ist hier, dass das Interesse des Mieters an der Aufnahme nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist.

So soll, wie ich auch gelesen habe, verhindert werden, dass ein möglicher Widerstand des Vermieters gegen eine von Anfang an geplante Wohngemeinschaft umgangen wird. Wenn alle Stricke reißen, muss evtl. vor Gericht geklärt werden, ob das Zusammenziehen von Anfang an geplant war oder beispielsweise im letzten Urlaub besprochen worden ist.

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