Die Spuren des Winters – Schlaglöcher –

schlaglöcherWir hoffen ja alle, dass der Winter bald vorbei ist! Die letzten Tage waren ja sehr schön, sie boten schon eine Vorahnung des Frühlings. Die Schneeglöckchen gucken vorwitzig in die Welt, und die Sonne zeigt schon mittags etwas Kraft. Die hoffentlich nicht zu häufigen Tage, die noch Schnee und Kälte bringen sollen, werden wir auch überstehen.

Aber was jetzt schon allenthalben zum Vorschein kommt, sind die Straßenschäden. Wie jedes Jahr, hat der Winter schon mehr oder weniger viel Spuren hinterlassen! Da ist es für die Auto- und Rollerfahrer nicht so einfach, wenn noch nicht repariert ist, heil dadurch zu kommen. Vorsichtig fahren ist immer angebracht, jetzt besonders!

Da ist es ganz interessant, was ich jetzt gelesen habe: Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, auf die Gefahren durch Schlaglöcher aufmerksam zu machen! Sind Schilder aufgestellt, befreit sie das ind er Regel von der Haftung, wenn etwas passiert. Wer in ein frisches Schlagloch gerät und sich eine Reparatur am Auto einhandelt, muss beweisen, dass keine Warnung angebracht war und auch, dass der Schaden wirklich durch das Schlagloch verursacht worden ist.

Da ist es wichtig, sich abzusichern, sei es mit Fotos von der Unfallstelle. (Das ist sowieso immer angebracht!) Auch Zeugenaussagen sind natürlich hilfreich.

Oft werden auch die Schäden erstmal nur notdürftig repariert. Das bleibt manchmal lange Zeit so! Da gab es ein paar Gerichtsurteile, wie zu lesen war, die sehr aufschlussreich waren: Es ging da um einen Rollerfahrer, der zu Schaden gekommen war. Übrigens kann das auch Motorradfahrer und Radfahrer genau so treffen! In diesem Fall war ein Rollerfahrer über ein Schlagloch gestürzt auf einer Straße, die „zum Teil großflächige Flicken aufwies“. Wie es im Urteil hieß. Der Rollerfahrer wollte von der Gemeinde Schadenersatz, ging aber leer aus. Das Gericht war der Auffassung, dass er die Flickstellen gut hätte erkennen können und daher besonders vorsichtig hätte fahren müssen. „Gerade sturzgefährdete Zweiradfahrer müssten sich darauf einstellen“, so das Gericht. (Schles.-Holst. OLG, Az.: 7U6/11)

In einem anderen Fall war ein Autofahrer auf einer wenig befahrenen Anliegerstraße mit seinem Hinterrad in ein Schlagloch geraten. Er hatte einen Schaden in Höhe von 1000 Euro an Reifen und Alu-Felge.  Die Gemeinde brauchte den eingeklagten Schadenersatz nicht zu zahlen. Das Gericht meinte, die Straße sei nur wenig befahren und das Loch sei gut zu erkennen gewesen. (Da überlege ich, ob das Loch je zugemacht wird,bloß weil die Straße wenig befahren wird. Lohnt wohl den Aufwand nicht!) -(LG Heidelberg, Az.: 5 O 269/10)

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

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