Ärger mit der Restaurantrechnung? – was Sie beachten sollten

Ein Hinweis der Verbraucherzentrale Sachsen, die Restaurantrechnung betreffend:

Wer freudig gestimmt im Restaurant sitzt und sehr lange auf sein Essen warten muss, kann die Rechnung um 30 Prozent kürzen. Faustregel ist: Eine halbe Stunde ist im Rahmen und sollte akzeptiert werden – anderthalb Stunden oder mehr aber nicht. Kommt dann auch noch das Essen kalt oder versalzen auf den Tisch, sollte man das reklamieren. Der Wirt ist verpflichtet, den Mangel zu beheben. Weigert er sich, kann der Gast  kann er das Essen zurückgehen lassen, ohne zu bezahlen. Will er ein mangelhaftes Essen nicht zu sich nehmen, braucht er nur die Hälfte des Einkaufspreises begleichen. Auch bei der Abrechnung kann der Gast auf zügiger Bedienung bestehen. Hat er mehrfach den Kellner vergeblich gerufen, kann er an der Theke bezahlen.

Mancher wäre dann wutentbrannt geneigt, das Lokal ohne zu bezahlen zu verlassen. Davor warnen aber die Verbraucherschützer, da es als Zechprellerei ausgelegt werden könne.

Hinterlasse bitte einen Kommentar, oder eine Trackback von Deinem Blog.

Hinterlasse einen Kommentar

Copyright © 2013 Allerlei Frauerlei – Gesundheit, Garten und Genuss