Nicht immer hat man als Kunde Glück, Mängel an gekauften Waren geltend machen zu können. Gerade die großen Ladenketten lassen ihre Kunden bei der Reklamation kaputter Waren oft im Stich. Meist sind die Auskünft irreführend oder falsch.
Tester des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen haben in insgesamt 550 Filialen der Handelsketten Obi, Aldi Nord und Süd, Media Markt und Real geprüft, wie es es mit dem Umtausch oder dem Gewährleistungsanspruch aussieht. Bei Aldi-Nord wurden 90 Prozent der Ansprüche nicht anerkannt, beim Testbesten- Real – waren es noch 42 Prozent.
Dabei ist der Gewährleistungsanspruch gesetzlich festgelegt: Im Unterschied zur Garantie hat der Kunde dem Verkäufer gegenüber ein Recht auf Gewährleistung für kaputte Waren. Die Frist gilt für zwei Jahre. In den ersten sechs Monaten muss er nur den Schaden nachweisen, nicht die Ursache. Innerhalb der zwei Jahre muss der Verkäufer ein mangelhaftes Produkt austauschen oder reparieren. Ist es nicht möglich, muss der Preis erstattet werden.
Im Gegensatz dazu ist die Garantie freiwillig und kann an Bedingungen geknüpft werden.
Der HDE -Handelsverband nahm die Studie der Verbraucherschützer ernst, aber den Vorwurf der irreführenden Auskünfte den Kunden gegenüber könne er nicht akzeptieren, so die Aussage. Zufriedene Verbraucher seien doch immer im Interesse der Händler.
Der Verband der Verbraucherzentralen fordert vom Gesetzgeber vor allem klare und einfachere Richtlinien dafür, wie lange und zu welchen genauen Bedingungen Kunden Anrecht auf Gewährleistung haben.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de