Oft findet sich ein lieber Mitmensch, Verwandter oder Freund, der die Mieze oder den Bello beaufsichtigt, wenn Herrchen oder Frauchen verreisen. Nicht jeder will ja sein Tier in eine Pension geben, es ist ja auch eine Kostenfrage. Aber was sehr interessant ist, und ich auch vorher nicht wusste: Man ist mit der Übergabe des Tieres nicht von der Haftung befreit! (Eigentlich logisch, oder?) Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt klar an, dass man während dieser Zeit grundsätzlich für Schäden, die das Tier anrichtet, haftbar ist. Da wurde z.B. ein Fall bis vor Gericht gebracht, wo die beiden Katzen einer Familie seit Jahren bei Freunden während des Sommerurlaubs untergebracht waren. Es ging bis auf das eine Mal gut, da zerkratzten sie in einem unbedachten Augenblick die teure Ledercouch der Katzenhüter. Das Gericht entschied, dass die Pflegeeltern nicht verpflichtet sein können, die Tiere auf Schritt und Tritt zu beobachten. Somit sind sie berechtigt, Schadenersatz zu fordern.
Also, das sollte man nicht außer acht lassen, wenn man seinen Liebling in Pflege gibt.